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Gesonderte kostenmäßige Beurteilung der Rechtsmittel bei beiderseitiger Erfolglosigkeit
Der Antrag der Klägerin vom 11. März 2013 gegen den Senatsbeschluss vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen.
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03.04.2013
Bundesgerichtshof 4. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend OLG Celle, 26. Januar 2012, Az: 8 U 192/10
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.04.2013, Az. IV ZR 37/12 (REWIS RS 2013, 6931)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 6931
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IV ZR 37/12 (Bundesgerichtshof)
4 Ws 37, 38/19 (Oberlandesgericht Hamm)
3 PKH 2/15, 3 PKH 2/15 (3 B 38/15) (Bundesverwaltungsgericht)
VII ZB 11/12 (Bundesgerichtshof)
Selbstständiges Beweisverfahren: Kosten des dem Hauptsacheverfahren nicht beigetretenen Streithelfers bei Prozessbeendigung durch Vergleich
VII ZB 11/12 (Bundesgerichtshof)