VG Augsburg, Entscheidung vom 31.07.2024, Az. Au 6 E 24.1509, Au 6 K 24.1508

6. Kammer | REWIS RS 2024, 5866

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Gegenstand

Nach erfolglosem Asylverfahren ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger, Klage auf Erteilung einer Ausbildungsduldung, dreimonatige Vorduldungszeit, Ablauf der zuvor erteilten Duldung vor Antragstellung für eine Ausbildungsduldung, Antrag auf vorläufigen Abschiebungsschutz bis zur Bestandskraft der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung, Prozesskostenhilfe


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Au 6 E 24.1509, Au 6 K 24.1508

31.07.2024

VG Augsburg 6. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 31.07.2024, Az. Au 6 E 24.1509, Au 6 K 24.1508 (REWIS RS 2024, 5866)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 5866

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