LArbG München, Entscheidung vom 25.06.2020, Az. 3 TaBV 118/19

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Gegenstand

Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Betriebsratsschulungen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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3 TaBV 118/19

25.06.2020

LArbG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: LArbG München, Entscheidung vom 25.06.2020, Az. 3 TaBV 118/19 (REWIS RS 2020, 6578)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 6578

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Referenzen
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Zitiert

1 ABR 45/13

7 ABR 73/10

7 ABR 26/13

7 ABR 94/09

7 ABR 95/12

7 AZR 699/14

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