Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.09.2021, Az. I ZR 119/20

1. Zivilsenat | REWIS RS 2021, 2726

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Gegenstand

Leitsatzberichtigung "Lautsprecherfoto"


Tenor

Der Leitsatz des [X.] vom 27. Mai 2021 - I ZR 119/20 - wird in der Weise berichtigt, dass es nach dem Wort „Produktfoto“, statt „dass“ heißt „das“.

[X.]
Geschäftsstelle des [X.]
[X.], den 9. September 2021

[[X.]], Justizangestellte

Gründe


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Meta

I ZR 119/20

09.09.2021

Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.09.2021, Az. I ZR 119/20 (REWIS RS 2021, 2726)

Papier­fundstellen: MDR 2021, 1283 REWIS RS 2021, 2726

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