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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revision zum Bundesgerichtshof im Strafverfahren wegen eines Staatsschutzdelikts: Zuständigkeit des Staatsschutzsenats
Das Verfahren wird zuständigkeitshalber an den 3. Strafsenat abgegeben.
Das [X.] hat den Angeklagten unter anderem wegen versuchter Nötigung eines Verfassungsorgans zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Zur Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil ist der 4. Strafsenat nicht zuständig. Bei § 106 StGB handelt es sich um ein sog. [X.], über das nach § 120 Abs. 1 Nr. 5 [X.] das [X.] erstinstanzlich zu verhandeln und zu entscheiden hat. Für Revisionen gegen entsprechende Urteile ist nach der Geschäftsverteilung des [X.] allein dessen 3. Strafsenat zuständig. Der [X.] gibt das Verfahren - nach Rücksprache - daher an diesen [X.] ab. Dem steht nicht entgegen, dass vorliegend anstatt des [X.]s eine allgemeine Strafkammer des [X.] diesen Straftatbestand abgeurteilt hat. Nummern 2 und 4 der die Zuständigkeit des 3. Strafsenats betreffenden Regelungen des [X.] des [X.] lässt sich vielmehr entnehmen, dass diesem [X.] die Überprüfung sämtlicher Verurteilungen wegen [X.]en übertragen ist.
[X.] [X.]
Mutzbauer [X.]
Meta
28.06.2011
Bundesgerichtshof 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Dortmund, 22. November 2010, Az: 36 KLs 51/07, Urteil
Art 103 GG, § 106 StGB, § 120 Abs 1 Nr 5 GVG
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2011, Az. 4 StR 222/11 (REWIS RS 2011, 5434)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 5434
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 StR 222/11 (Bundesgerichtshof)
3 StR 314/12 (Bundesgerichtshof)
1 StR 293/12 (Bundesgerichtshof)
Strafverfahren: Zuständigkeit für eine Verfahrenseinstellung wegen des Todes des Angeklagten zwischen den Instanzen
3 StR 314/12 (Bundesgerichtshof)
Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verbreitung eines Enthauptungsvideos der Al Qaida im Internet
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