Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.11.2019, Az. 2 BvC 20/18

2. Senat | REWIS RS 2019, 1129

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs


Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten des [X.] wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

1. [X.] gegen den Präsidenten des [X.] ist offensichtlich unzulässig.

2

a) Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. [X.] 11, 1 <3>; BVerfGK 8, 59 <60>).

3

b) So liegt der Fall hier. Die Ausführungen des Beschwerdeführers, der Präsident des [X.] sei wegen "betrügerischen Zusammenwirkens" mit dem Bundestagspräsidenten vom Wahlprüfungsverfahren ausgeschlossen, gehen über unbelegte, zur Begründung der Befangenheit ungeeignete Mutmaßungen "ins Blaue hinein" nicht hinaus (vgl. [X.] 142, 9 <17 Rn. 25>; 142, 18 <24 Rn. 23>). Überdies war Prof. Dr. Dres. h. c. [X.] zur [X.] der vom Beschwerdeführer zum Beleg des "betrügerischen Zusammenwirkens" bemühten Entscheidung [X.] 98, 106 ff. und der [X.] des [X.] aus dem [X.] noch nicht als Richter des [X.] im Amt. Damit sind die Entscheidungen zur Begründung seiner Befangenheit aufgrund richterlicher Vorbefassung mit aus Sicht des Beschwerdeführers vermeintlich einschlägigen Fragen des Abfallrechts in anderen verfassungsprozessualen Verfahren ungeeignet (vgl. [X.] 131, 239 <252 f.>).

4

2. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 17. September 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Meta

2 BvC 20/18

27.11.2019

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.11.2019, Az. 2 BvC 20/18 (REWIS RS 2019, 1129)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 1129

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