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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Das Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten des [X.] wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1. [X.] gegen den Präsidenten des [X.] ist offensichtlich unzulässig.
a) Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. [X.] 11, 1 <3>; BVerfGK 8, 59 <60>).
b) So liegt der Fall hier. Die Ausführungen des Beschwerdeführers, der Präsident des [X.] sei wegen "betrügerischen Zusammenwirkens" mit dem Bundestagspräsidenten vom Wahlprüfungsverfahren ausgeschlossen, gehen über unbelegte, zur Begründung der Befangenheit ungeeignete Mutmaßungen "ins Blaue hinein" nicht hinaus (vgl. [X.] 142, 9 <17 Rn. 25>; 142, 18 <24 Rn. 23>). Überdies war Prof. Dr. Dres. h. c. [X.] zur [X.] der vom Beschwerdeführer zum Beleg des "betrügerischen Zusammenwirkens" bemühten Entscheidung [X.] 98, 106 ff. und der [X.] des [X.] aus dem [X.] noch nicht als Richter des [X.] im Amt. Damit sind die Entscheidungen zur Begründung seiner Befangenheit aufgrund richterlicher Vorbefassung mit aus Sicht des Beschwerdeführers vermeintlich einschlägigen Fragen des Abfallrechts in anderen verfassungsprozessualen Verfahren ungeeignet (vgl. [X.] 131, 239 <252 f.>).
2. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 17. September 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Meta
27.11.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvC
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.11.2019, Az. 2 BvC 20/18 (REWIS RS 2019, 1129)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 1129
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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