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Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer Spielhallen im baulichen Verbund sowie Ausnahme vom Mindestabstandsgebot
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Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer Spielhallen im baulichen Verbund sowie Ausnahme vom Mindestabstandsgebot
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
22.12.2020
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 22.12.2020, Az. 23 ZB 18.1735 (REWIS RS 2020, 7336)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 7336
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Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung von dem Verbot mehrerer Spielhallen im baulichen Verbund sowie eine …
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer Spielhallen im baulichen Verbund sowie Erteilung einer …
Werberestriktion
Bestandsspielhalle, Befreiung, Verbundverbot, Mehrfachkonzession, Mindestabstandsgebot, Trennungsgebot, Befristung
23 ZB 21.1482, 23 ZB 21.1484 (VGH München)
Bestandsspielhalle, Erlaubnis, Befreiung, Befristung
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