Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen 5 [X.] [X.] vom 28. Oktober 2010 in der Strafsache gegen wegen Untreue - 2 - Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 28. Oktober 2010 beschlossen: Der Haftbefehl des [X.] vom 9. Juni 2004 wird aufgehoben. [X.]e
Mit heutigem Beschluss hat der Senat auf die Revision des Angeklag-ten das Urteil des [X.] vom 10. Dezember 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben und das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt. Der Haftbefehl des [X.] vom 9. Juni 2004 war daher aufzuhe-ben (§ 126 Abs. 3 StPO). 1 Brause Raum [X.]Schneider [X.]
Meta
28.10.2010
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.10.2010, Az. 5 StR 263/10 (REWIS RS 2010, 1843)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 1843
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.