Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Androhung einer Missbrauchsgebühr
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen [X.]sind nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die [X.]sind unzulässig, da sie offensichtlich nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügen.
Der Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren darauf hingewiesen, dass ihm bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden kann. Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das [X.]durch für jedermann erkennbare substanzlose [X.]an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK, 3, 219 <222>; 6, 219 <219 f.>; 10, 94 <97>; stRspr). Die Erhebung zahlreicher völlig unzureichend begründeter [X.]muss von jedem Einsichtigen als aussichtlos angesehen werden.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
20.04.2022
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Celle, 26. August 2021, Az: 3 Ws 224/21 (StrVollz), Beschluss
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2022, Az. 2 BvR 1660/21, 2 BvR 1661/21, 2 BvR 1835/21, 2 BvR 1885/21, 2 BvR 1886/21, 2 BvR 2011/21, 2 BvR 2012/21, 2 BvR 2013/21, 2 BvR 2014/21, 2 BvR 2031/21, 2 BvR 2154/21, 2 BvR 2155/21, 2 BvR 2208/21, 2 BvR 28/22, 2 BvR 29/22, 2 BvR 30/22 (REWIS RS 2022, 219)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 219
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Androhung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung substanzloser Verfassungsbeschwerden
2 BvR 648/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzureichend begründet (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Androhung …
1 BvR 373/17 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen erheblicher Begründungsmängel und …
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gem § …
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung ersichtlich substanzloser, …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.