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Abschiebungsanordnung nach Bulgarien
Meta
13.07.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 13.07.2016, Az. M 12 S 16.50466 (REWIS RS 2016, 8222)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8222
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/ oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien
Abschiebungsanordnung nach Bulgarien im Rahmen des Dublin-Verfahrens rechtmäßig
In Bulgarien bestehen derzeit keine systemischen Mängel im Asylverfahren
Keine unmenschliche Behandlung in Bulgarien
Keine Referenz gefunden.
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