VG Ansbach, Entscheidung vom 03.03.2025, Az. AN 4 S 25.248

4. Kammer | REWIS RS 2025, 1374

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Gegenstand

Einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsaufsichtliche Beanstandung, Verpflichtung der Gemeinde zum Ausgleich von Kostenunterdeckungen bei der gesplittenen Abwassergebühr im Rahmen der Gebührenkalkulation für den nachfolgenden Bemessungszeitraum


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AN 4 S 25.248

03.03.2025

VG Ansbach 4. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 03.03.2025, Az. AN 4 S 25.248 (REWIS RS 2025, 1374)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2025, 1374

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