VG Augsburg, Urteil vom 03.07.2017, Az. Au 7 K 16.327

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Gegenstand

Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 7 K 16.327

03.07.2017

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 03.07.2017, Az. Au 7 K 16.327 (REWIS RS 2017, 8662)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 8662

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1 BvR 2973/14

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