VGH München, Entscheidung vom 20.05.2020, Az. 12 B 19.1648

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Gegenstand

Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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12 B 19.1648

20.05.2020

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: B

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 20.05.2020, Az. 12 B 19.1648 (REWIS RS 2020, 9507)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 9507

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