Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 27.11.2012, Az. 1 BvR 1299/05

1. Senat | REWIS RS 2012, 997

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 1299/05

27.11.2012

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 21. Juni 2006, Az: 1 BvR 1299/05, Nichtannahmebeschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 27.11.2012, Az. 1 BvR 1299/05 (REWIS RS 2012, 997)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 997 BVerfGE 130, 151-212 REWIS RS 2012, 997


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1299/05

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1299/05, 27.11.2012.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1299/05, 24.01.2012.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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