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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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27.11.2012
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerfG, 21. Juni 2006, Az: 1 BvR 1299/05, Nichtannahmebeschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 27.11.2012, Az. 1 BvR 1299/05 (REWIS RS 2012, 997)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 997 BVerfGE 130, 151-212 REWIS RS 2012, 997
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1299/05, 27.11.2012.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1299/05, 24.01.2012.
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