12. Zivilsenat | REWIS RS 2019, 13038
LRBW
Haftung des Tragwerksplaners: Pflicht zur Zusammenstellung der erforderlichen Lasten
Diese Entscheidung ist in der baden-württembergischen Landesrechtsprechungsdatenbank verfügbar.
Meta
26.11.2019
Oberlandesgericht Stuttgart 12. Zivilsenat
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.11.2019, Az. 12 U 24/19 (REWIS RS 2019, 13038)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 13038
vorgehend LG Ulm 4. Zivilkammer, 21. Dezember 2018, 4 O 122/14, Urteil
nachgehend BGH, 29. Juli 2020, VII ZR 284/19, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zitatauswertung
Keine Referenz gefunden.
Haftung des Tragwerkplaners: Pflicht zur Einholung von Informationen zu den auftretenden Belastungen
VII ZR 257/11 (Bundesgerichtshof)
Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des Auftraggebers zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen; …
VII ZR 257/11 (Bundesgerichtshof)
Architektenhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Planung des ausführenden Unternehmers durch den Architekten bei Doppelauftrag
14 U 202/12 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
Vertragliche Haftung des Prüfingenieurs für den öffentlichen Bauvorschriften über die Standsicherheit entsprechende Ausführung des Bauvorhabens
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.