AG München, Urteil vom 03.03.2016, Az. 213 C 27099/15

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Gegenstand

Unzulässige Erhebung von Stornogebühren bei Absage eines Operationstermins


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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213 C 27099/15

03.03.2016

AG München

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG München, Urteil vom 03.03.2016, Az. 213 C 27099/15 (REWIS RS 2016, 15076)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 15076

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