6. Senat | REWIS RS 2019, 12638
Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung der Großmutter in Polen, bei der die Kinder wohnen
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11.06.2019
Finanzgericht Hamburg 6. Senat
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 11.06.2019, Az. 6 K 78/18 (REWIS RS 2019, 12638)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 12638
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Zitatauswertung
Anspruch auf Kindergeld für ein in Tschechien im Haushalt der Großeltern lebendes Kind
(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 13.7.2016 XI R 33/12 - Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im …
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.3.2016 III R 62/12 - Vorrangiger Kindergeldanspruch des im …
(Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Großelternteils - fiktive Übertragung der Wohnsituation ins …
Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung
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