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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 127/11 vom 13. März 2012 in dem Rechtsstreit
[X.]. [X.]/11 vom 20.09.2011; AG [X.] - Az. 8a [X.] vom 31.03.2011
Der X. Zivilsenat des [X.] hat am 13. März 2012 durch [X.] und [X.], die Richterin [X.], [X.] Grabinski und die Richterin Schuster
beschlossen:
Die Verhandlung wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der [X.] in der Rechtssache [X.]/11 oder in den verbundenen Rechtssachen [X.]/11 und [X.]/11 ausgesetzt.
Meier-Beck [X.] [X.]
[X.]
Meta
13.03.2012
Bundesgerichtshof X. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.03.2012, Az. X ZR 127/11 (REWIS RS 2012, 8272)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 8272
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