Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.11.2010, Az. 1 StR 551/10

1. Strafsenat | REWIS RS 2010, 1714

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] vom 4. November 2010 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes - 2 - Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 4. November 2010 beschlos-sen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 24. Juni 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zutreffend hat der [X.] darauf hingewiesen, dass das [X.] die Voraussetzungen des § 46a StGB rechtsfehlerfrei verneint hat. Auch die Rüge der Verletzung des § 155a Satz 1 und 2 StPO hat keinen Erfolg. Es liegt bereits kein Verfahrensverstoß vor. Im vorliegenden Fall war das Gericht nicht gehalten, auf einen Täter-Opfer-Ausgleich hinzuwirken. Die durch - 3 - Rechtsanwälte vertretenen Verfahrensbeteiligten waren über die Funktion eines Täter-Opfer-Ausgleichs informiert und haben ausdrücklich und nachhaltig hier-über verhandelt. Wahl [X.] [X.] Elf [X.]

Meta

1 StR 551/10

04.11.2010

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.11.2010, Az. 1 StR 551/10 (REWIS RS 2010, 1714)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 1714

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.