2. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 6420
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1. Für die durch einen neuerlichen Wettbewerbsverstoß begründete Dringlichkeitsvermutung aus § 12 Abs. 1 UWG ist die Untätigkeit des Verletzten auf einen vorangegangenen Verstoß regelmäßig unschädlich, wenn die Rechtsbeeinträchtigung des Verletzten durch den neuen Verstoß eine andere Qualität ...
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08.05.2024
Oberlandesgericht Stuttgart 2. Zivilsenat
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 08.05.2024, Az. 2 U 205/23 (REWIS RS 2024, 6420)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6420
vorgehend LG Heilbronn, 24. Oktober 2023, 21 O 98/23 KfH, Urteil
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