LArbG München, Entscheidung vom 28.04.2021, Az. 10 TaBV 51/20

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Gegenstand

Arbeitnehmer, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Arbeitszeit, Arbeitgeber, Betriebsrat, Beschwerde, Behinderung, Gewerkschaft, Sperrwirkung, Unterlassungsanspruch, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitbestimmung, Ermessen des Gerichts, Deutsche Bahn, Mitbestimmung des Betriebsrats


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 TaBV 51/20

28.04.2021

LArbG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: LArbG München, Entscheidung vom 28.04.2021, Az. 10 TaBV 51/20 (REWIS RS 2021, 6372)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 6372

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1 AZR 473/09

1 ABR 55/08

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