Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Verfolgung einer Körperverletzung im Revisionsverfahren
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 22. Februar 2011 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Der [X.] konnte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung hinsichtlich der in den Urteilsgründen Ziffer II.4 und [X.] abgeurteilten Fälle der Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 230 Abs. 1 StGB in der Revisionsinstanz noch wirksam bejahen. Das [X.] hat in der Hauptverhandlung vom 4. Januar 2011 gemäß § 265 StPO darauf hingewiesen, dass wegen der angeklagten Fälle der gefährlichen Körperverletzung jeweils auch eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung in Betracht komme. Ausweislich des [X.] haben die Verfahrensbeteiligten hierzu keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine konkludente Verneinung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, an die der [X.] gebunden wäre, nicht vorliegt (vgl. [X.], Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 [X.], [X.]St 19, 377, 381; Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 [X.], bei [X.] 1975, 367).
Raum Brause Schaal
Schneider [X.]
Meta
18.10.2011
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Braunschweig, 22. Februar 2011, Az: 1 KLs 40/10
§ 230 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 265 StPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2011, Az. 5 StR 346/11 (REWIS RS 2011, 2321)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 2321
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 346/11 (Bundesgerichtshof)
4 StR 247/15 (Bundesgerichtshof)
Waffendelikt: Mitführen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistole
3 StR 417/15 (Bundesgerichtshof)
Strafverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Freiheitsberaubung: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung …
4 StR 247/15 (Bundesgerichtshof)
4 StR 499/22 (Bundesgerichtshof)
Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wegen einer einfachen Körperverletzung
Keine Referenz gefunden.