Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.02.2020, Az. 2 BvC 40/19

2. Senat | REWIS RS 2020, 2652

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung offensichtlich unbegründeter Ablehnungsgesuche


Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen [X.], [X.], [X.] und [X.] wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

1. [X.] gegen die [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] ist offensichtlich unzulässig.

2

a) Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten [X.]s; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. [X.] 11, 1 <3>; [X.]K 8, 59 <60>).

3

b) So liegt der Fall hier. Der Beschwerdeführer begründet sein Ablehnungsgesuch insbesondere mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ablauf des Wahlverfahrens der abgelehnten [X.], die er vor allem darauf stützt, dass die abgelehnten [X.] durch die [X.] oder die [X.] nominiert worden seien und sich an diesem Nominierungsverfahren beteiligt hätten. Dies vermag für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit von vornherein nicht zu begründen (vgl. [X.], Beschluss des [X.] vom 29. September 2016 - 2 BvC 16/15 -, Rn. 3). Auch der ebenfalls vom Beschwerdeführer herangezogene Umstand, dass der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten [X.] mit Urteil vom 25. Juli 2012 Überhangmandate in einem Umfang von etwa einer halben Fraktionsstärke zugelassen und hierbei ausgeführt habe, dass diese Zahl als Akt richterlicher Normkonkretisierung nicht vollständig begründet werden könne (vgl. [X.] 131, 316 <369 f.>), ist nicht geeignet, um hierauf ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen die abgelehnten [X.] zu stützen. Die bloße Mitwirkung eines [X.]s an einer vorherigen Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsfrage kann Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des [X.]s nicht begründen (vgl. [X.] 133, 377 <405 f. Rn. 70 f.>). Das Vorbringen des Beschwerdeführers, dass die Angabe zur fehlenden Möglichkeit einer abschließenden Begründung der zulässigen Anzahl von Überhangmandaten auf eine Nähe der abgelehnten [X.] zu den von der Entscheidung betroffenen Parteien hindeute, ist vom Beschwerdeführer nicht ansatzweise plausibilisiert worden. Auch sein Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 10. April 1997 ([X.] 95, 335 ff.) vermag die Besorgnis einer parteilichen Entscheidungspraxis mit Blick auf Wahlrechtsfragen weder generell noch spezifisch in Bezug auf die hier abgelehnten, an der damaligen Entscheidung nicht beteiligten [X.] zu begründen.

4

2. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 18. Dezember 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 [X.]G wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Meta

2 BvC 40/19

10.02.2020

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.02.2020, Az. 2 BvC 40/19 (REWIS RS 2020, 2652)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 2652

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvC 32/19 (Bundesverfassungsgericht)

Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats - Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit - …


2 BvC 69/14 (Bundesverfassungsgericht)

Zur Mitwirkung mehrerer von der Besetzungsrüge betroffenen Richter an der Entscheidung über die Besetzungsrüge - …


2 BvC 10/20 (Bundesverfassungsgericht)

Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Absehen von weiterer Begründung


2 BvR 1763/19 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung offensichtlich unbegründeter Ablehnungsgesuche


2 BvC 64/19 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Zurückweisung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvC 16/15

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.