Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 09.09.2019, Az. 1 BvR 2795/09

1. Senat | REWIS RS 2019, 3814

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Unter Berücksichtigung der besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und der Förderung des Verfahrens durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 230.000 Euro (in Worten: zweihundertdreißigtausend Euro) festgesetzt.

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Meta

1 BvR 2795/09

09.09.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 18. Dezember 2018, Az: 1 BvR 2795/09, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 09.09.2019, Az. 1 BvR 2795/09 (REWIS RS 2019, 3814)

Papier­fundstellen: NJW 2019, 842 REWIS RS 2019, 3814


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2795/09

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2795/09, 09.09.2019.


Az. 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10, 18.12.2018.


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Referenzen
Wird zitiert von

1 BvR 1197/19

1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10

3 B 4/20

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