Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.08.2019, Az. 2 BvR 675/14

2. Senat | REWIS RS 2019, 4517

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

STRAFRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) GRUNDGESETZ DURCHSUCHUNG RICHTERVORBEHALT

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000 Euro (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 675/14

13.08.2019

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend LG Rostock, 26. Februar 2014, Az: 13 Qs 27/14 (9), Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.08.2019, Az. 2 BvR 675/14 (REWIS RS 2019, 4517)

Papier­fundstellen: NJW 2019, 1428 REWIS RS 2019, 4517

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