Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2024, Az. 8 Ta 288/23

8. Kammer | REWIS RS 2024, 8033

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8 Ta 288/23

10.01.2024

Landesarbeitsgericht Düsseldorf 8. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: Ta

Vorgehend: Arbeitsgericht Duisburg, 3 Ca 802/21

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

Zitier­vorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2024, Az. 8 Ta 288/23 (REWIS RS 2024, 8033)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 8033


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 4 AZB 5/24

Bundesarbeitsgericht, 4 AZB 5/24, 12.08.2024.


Az. 3 Ca 802/21

Arbeitsgericht Duisburg, 3 Ca 802/21, 02.10.2024.

Arbeitsgericht Duisburg, 3 Ca 802/21, 02.10.2023.


Az. 8 Ta 288/23

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 8 Ta 288/23, 10.01.2024.


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Referenzen
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Zitiert

IV ZB 16/12

VI ZR 196/10

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