VG Würzburg, Gerichtsbeschluss vom 03.05.2022, Az. W 8 K 22.50062

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Gegenstand

Gerichtsbescheid, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid sowie auf Beschluss im Sofortverfahren, kein neues relevantes Vorbringen, unkommentierte Vorlage von Dokumenten auf Farsi, Hinweis des Gerichts auf Deutsch als Gerichtssprache


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 22.50062

03.05.2022

VG Würzburg

Gerichtsbeschluss

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Gerichtsbeschluss vom 03.05.2022, Az. W 8 K 22.50062 (REWIS RS 2022, 84)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 84

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