Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2015, Az. GSZ 1/14

Großer Senat für Zivilsachen | REWIS RS 2015, 4140

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Rahmen der Zumessung eines Schmerzensgeldes


Tenor

Der Große Senat für Zivilsachen hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) alle Umstände des Falles berücksichtigt werden können. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Gründe

1

Zur Begründung wird Bezug genommen auf den Beschluss des [X.] vom 6. Juli 1955 - [X.] /55, [X.], 149.

Limperg                        Galke                   Bergmann                    [X.]                       Dose

               [X.]                 [X.]                  Herrmann

                                                               Gröning                     Kartzke

Meta

GSZ 1/14

12.10.2015

Bundesgerichtshof Großer Senat für Zivilsachen

Beschluss

Sachgebiet: False

vorgehend BGH, 8. Oktober 2014, Az: 2 StR 137/14, Beschluss

§ 406 Abs 1 StPO, § 253 Abs 2 BGB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2015, Az. GSZ 1/14 (REWIS RS 2015, 4140)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 4140


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 StR 137/14

Bundesgerichtshof, 2 StR 137/14, 11.05.2017.


Az. VGS 1/16

Bundesgerichtshof, VGS 1/16, 16.09.2016.


Az. 2 StR 137/14, 2 StR 337/14

Bundesgerichtshof, 2 StR 137/14, 2 StR 337/14, 14.04.2016.

Bundesgerichtshof, 2 StR 137/14, 2 StR 337/14, 08.10.2014.


Az. 1 ARs 31/14

Bundesgerichtshof, 1 ARs 31/14, 16.12.2015.


Az. 5 ARs 94/14

Bundesgerichtshof, 5 ARs 94/14, 25.11.2015.


Az. 4 ARs 29/14

Bundesgerichtshof, 4 ARs 29/14, 19.11.2015.


Az. GSZ 1/14

Bundesgerichtshof, GSZ 1/14, 12.10.2015.


Az. 3 ARs 29/14

Bundesgerichtshof, 3 ARs 29/14, 05.03.2015.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VGS 1/16 (Bundesgerichtshof)

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung …


VGS 1/16 (Bundesgerichtshof)


2 StR 137/14, 2 StR 337/14 (Bundesgerichtshof)

Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und …


2 StR 337/14 (Bundesgerichtshof)


2 StR 137/14 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.