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Keine gruppengerichtete Verfolgung der Hazara - keine erheblichen Gefahren aufgrund eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in Afghanistan - keine extremen Gefahren für einen alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrer
Meta
30.07.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 30.07.2018, Az. M 26 K 17.36246 (REWIS RS 2018, 5301)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 5301
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Abschiebungsverbot leistungsfähiger Afghanen
Asylantrag wird abgewiesen - Keine Gruppenverfolgung der Hazara in Afghanistan
Keine Verfolgung von Hazara in Afghanistan
Abschiebungsverbot aufgrund schlechter Versorgungslage in Afghanistan für Familien mit minderjährigen Kindern
Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. Gewährung subsidiären Schutzes
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