VG Würzburg, Entscheidung vom 08.03.2022, Az. W 8 E 22.287

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Gegenstand

einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenennachweis, Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Antragsgegner als Vollzugsbehörde, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen Normadressat und Normanwender


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 E 22.287

08.03.2022

VG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 08.03.2022, Az. W 8 E 22.287 (REWIS RS 2022, 807)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 807

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Referenzen
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3 B 4/22

2 L 143/22

1 BvR 2649/21

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