Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 09.03.2022, Az. 2 BvR 890/20

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2022, 790

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro festgesetzt.

Gründe

1

Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. [X.] 79, 365 <366 ff.>; [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 -, Rn. 34).

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 890/20

09.03.2022

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend VG Gießen, 29. April 2020, Az: 4 K 2860/17.GI.A, Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 09.03.2022, Az. 2 BvR 890/20 (REWIS RS 2022, 790)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 790

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