Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017, Az. L 10 AS 333/16

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

L 10 AS 333/16

11.07.2017

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern

Urteil

Zitier­vorschlag: Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017, Az. L 10 AS 333/16 (REWIS RS 2017, 8244)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 8244

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

S 13 AS 941/15 (SG Bayreuth)

Anspruch auf höhere Kosten für Unterkunft und Heizung


L 7 AS 773/15 (LSG München)

Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung - Grundsicherung


L 11 AS 620/16 (LSG München)

Ermittlung angemessener Unterkunftskosten


B 4 AS 82/20 R (Bundessozialgericht)

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Vierpersonenhaushalt im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein …


S 8 AS 227/20 (SG München)

schlüssiges Konzept, unschlüssiges Konzept, Mietobergrenze, Wohngeldtabelle


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.