Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.] vom 7. Oktober 2010 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. hier: Erinnerung gegen den [X.] - 2 - Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 7. Oktober 2010 beschlossen: Die Erinnerung des Verurteilten gegen den [X.] vom 28. Juli 2010 wird als unbegründet zurückgewiesen. Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten wer-den nicht erstattet. Gründe: Mit Schreiben vom 10. September 2010 wendet sich der Verurteilte ge-gen die Kostenrechnung im Revisionsverfahren vom 28. Juli 2010. Die gemäß § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die [X.] beim [X.] hat nach § 19 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 GKG zu Recht eine Gebühr in Höhe von 960 Euro für das Revisionsverfahren angesetzt. 1 Die Höhe der Gebühr für das Revisionsverfahren ergibt sich aus Ziffer 3130 i.V.m. Ziffer 3113 des [X.]. 2 - 3 - Der Senat entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 [X.] in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Eine § 122 Abs. 1 [X.] ent-sprechende Regelung existiert für den [X.] nicht. Die Einzelrich-terregelung in § 66 Abs. 6 GKG ist für durch den [X.] zu [X.] Entscheidungen daher unanwendbar ([X.], Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 [X.]; Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05). 3 [X.]Wahl Graf Jäger Sander
Meta
07.10.2010
Bundesgerichtshof 1. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.10.2010, Az. 1 StR 338/10 (REWIS RS 2010, 2553)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 2553
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 569/05 (Bundesgerichtshof)
5 StR 406/09 (Bundesgerichtshof)
1 StR 408/12 (Bundesgerichtshof)
1 StR 592/12 (Bundesgerichtshof)
1 StR 592/12 (Bundesgerichtshof)
Gerichtskosten des Revisionsverfahrens bei Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung einer früheren Strafe
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.