Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.06.2022, Az. 22 W 16/22

22. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 3497

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

22 W 16/22

29.06.2022

Oberlandesgericht Köln 22. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: W

Vorgehend: Landgericht Aachen, 11 O 10/20

ZPO § 101 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.06.2022, Az. 22 W 16/22 (REWIS RS 2022, 3497)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3497


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 11 O 10/20

Landgericht Aachen, 11 O 10/20, 22.04.2022.


Az. 22 W 16/22

Oberlandesgericht Köln, 22 W 16/22, 29.06.2022.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

24 U 89/18 (Oberlandesgericht Hamm)


V ZB 19/13 (Bundesgerichtshof)

Kostenentscheidung für den Streithelfer im selbstständiges Beweisverfahren: Nichtbeitritt zum Hauptsacheverfahren und dessen Beendigung durch Vergleich)


15 W 16/21 (Oberlandesgericht Düsseldorf)


VII ZB 24/09 (Bundesgerichtshof)

Kostenverteilung bei einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen Vergleich


V ZB 19/13 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

V ZB 19/13

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.