Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13.05.2015, Az. 1 BvR 99/11

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2015, 11153

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

VERFASSUNG BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) JUSTIZ VERFASSUNGSBESCHWERDE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE VERFAHREN VERFAHRENSDAUER

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Maßgabe für Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen - technische Einschränkungen eines Datenverarbeitungssystems keine Rechtfertigung für nicht erforderliche Datenspeicherung


Gründe

1

Die vom Beschwerdeführer angegriffenen Entscheidungen des [X.] halten sich im fachgerichtlichen [X.]. Zwar rechtfertigt die bloße Tatsache, dass eine IT-gestützte Datenverarbeitung die Löschung einzelner Daten systembedingt nicht zulässt, die Speicherung eines im Übrigen für die behördliche Aufgabenerfüllung nicht erforderlichen Datenbestandes entgegen der Auffassung des [X.] nicht. Die Anforderungen an die technische Datenverarbeitung haben insoweit den Anforderungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu genügen und nicht umgekehrt. Im vorliegenden Fall lassen die übrigen Ausführungen des [X.] allerdings die konkret in Rede stehende, fortdauernde Speicherung der Daten des Beschwerdeführers zur Gewährleistung einer effektiven Aufgabenwahrnehmung als vertretbar erscheinen. Im Ergebnis ist demnach eine Verkennung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu erkennen.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 99/11

13.05.2015

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Hamm, 10. August 2010, Az: III-1 VAs 16/10, Beschluss

Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 485 StPO, § 489 Abs 2 StPO, § 489 Abs 7 S 1 Nr 3 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13.05.2015, Az. 1 BvR 99/11 (REWIS RS 2015, 11153)

Papier­fundstellen: NJW 2016, 2021 REWIS RS 2015, 11153


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 99/11 - Vz 1/15

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 99/11 - Vz 1/15, 08.12.2015.


Az. 1 BvR 99/11

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 99/11, 13.05.2015.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 1299/05 (Bundesverfassungsgericht)

Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, …


VG 4 K 1191/19 (VG Cottbus)

Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.


1 BvR 502/09 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 4 Abs 3, Abs 4 PaßG (sog "biometrischer Reisepass") mangels hinreichender …


1 BvR 1215/07 (Bundesverfassungsgericht)

Gemeinsame Antiterrordatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste in ihrer Grundstruktur verfassungsrechtlich unbedenklich, in ihrer Ausgestaltung jedoch …


6 C 7/13 (Bundesverwaltungsgericht)

Automatisierte Kennzeichenerfassung; Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung


Referenzen
Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.