Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.01.2019, Az. 1 BvR 3165/15

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2019, 11574

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde


Tenor

Der Antrag auf Festsetzung des [X.] wird verworfen.

Gründe

1

Der Antrag, welcher als Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu verstehen ist, ist unzulässig. Für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren ist hier der gesetzliche Mindestwert nach § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000 € maßgebend. Für die Festsetzung eines darüber hinausgehenden Wertes ist ein Rechtsschutzbedürfnis weder dargetan noch erkennbar.

2

Wird eine Verfassungsbeschwerde wie hier nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also nicht inhaltlich befunden, ist es im Regelfall nicht gerechtfertigt, über den gesetzlichen Mindestwert hinauszugehen. In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswertes (vgl. [X.] 79, 365 <369>; [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 443/16 -, juris, Rn. 4; Beschluss der [X.] des [X.] vom 24. April 2008 - 1 BvR 206/08 -, juris, Rn. 7). Der vorliegende Fall bietet keinen Anlass, von dieser Regel abzuweichen.

Meta

1 BvR 3165/15

14.01.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerwG, 27. August 2015, Az: 3 C 14/14, Urteil

§ 90 BVerfGG, § 93b S 1 Alt 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.01.2019, Az. 1 BvR 3165/15 (REWIS RS 2019, 11574)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 11574


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 3165/15

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 3165/15, 14.01.2019.


Az. 3 C 14/14

Bundesverwaltungsgericht, 3 C 14/14, 27.08.2015.


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1 BvR 443/16

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