STEUERRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) KOMMUNALE STEUERN GRUNDSTEUER Hinzufügen
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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend [X.]) festgesetzt.
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30.05.2018
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 18. Januar 2011, Az: II B 74/10, Beschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 30.05.2018, Az. 1 BvR 639/11 (REWIS RS 2018, 8465)
Papierfundstellen: WM2018,879 REWIS RS 2018, 8465
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2 BvL 11, 12/14, 1/15, 1 BvR 639/11, 889/12)
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