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Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. Februar 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 [X.] in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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26.04.2018
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvC
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 2 BvC 8/15 (REWIS RS 2018, 9967)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9967
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvC 6/15 (Bundesverfassungsgericht)
Erledigung bzw Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
2 BvC 54/19 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung
2 BvC 11/15 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
2 BvC 13/15 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
2 BvC 25/19 (Bundesverfassungsgericht)
A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
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