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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Voraussetzungen für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden; Revisionszulassung
Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und begründet.
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem [X.] Gelegenheit zur Klärung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 [X.] geben, insbesondere in Bezug auf die allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 [X.].
Meta
1 B 11/12, 1 B 11/12 (1 C 17/12)
25.07.2012
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 27. März 2012, Az: 4 LB 12/11, Urteil
§ 5 Abs 1 AufenthG 2004, § 25a Abs 1 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 1 B 11/12, 1 B 11/12 (1 C 17/12) (REWIS RS 2012, 4295)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 4295
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rückkehr im Familienverband - Ermittlung realitätsnaher Rückkehrsituation
1 B 21/14, 1 B 21/14 (1 C 36/14) (Bundesverwaltungsgericht)
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels mit Höchstaltersgrenze; keine Ausnahme von dem Regelerfordernis …
10 B 22/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Abschiebungsschutz bei innerstaatlichem bewaffneten Konflikt; regionaler Konflikt; inländische Fluchtalternative
Verwaltungsgerichte, Rechtsprechung, Gerichtskosten, VGH München, Asylrecht
Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter Familienangehöriger bei der Ermittlung der Rückkehrsitutation
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