Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 01.10.2019, Az. 1 BvR 1798/19

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2019, 3032

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme einer unmittelbar gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu einem "Dieselfahrverbot" sowie mittelbar gegen § 40 Abs 1 S 1 BImschG gerichteten Verfassungsbeschwerde


Tenor

1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

2. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe

1

Von einer Begründung im Übrigen wird nach [[X.]-6e45-[X.] [X.]] abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1798/19

01.10.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 5. Juli 2019, Az: 10 S 1059/19, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 40 Abs 1 S 1 BImSchG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 01.10.2019, Az. 1 BvR 1798/19 (REWIS RS 2019, 3032)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 3032

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