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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnungsgesuch gegen Richter, die der zur Entscheidung berufenen Kammer nicht angehören, bedarf keiner Entscheidung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Das gegen [X.] und [X.] sowie die Richterin [X.] gerichtete Ablehnungsgesuch bedarf keiner Entscheidung, da diese nicht Mitglieder der zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufenen Kammer sind (vgl. [X.] 131, 239 <252>; 133, 377 <405>).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
26.03.2019
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Bamberg, 28. Mai 2018, Az: 4 W 85/17, Beschluss
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 26.03.2019, Az. 1 BvR 1608/18 (REWIS RS 2019, 8913)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 8913
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1608/18, 26.03.2019.
OLG Bamberg, 4 W 85/17, 28.05.2018.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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