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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3. November 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Adhäsionsentscheidung dahin ergänzt, dass im Übrigen von einer Entscheidung über den [X.] abgesehen wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten sowie die dem Neben- und Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Sander |
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Feilcke |
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Tiemann |
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Fritsche |
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von [X.] |
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Meta
21.02.2023
Bundesgerichtshof 6. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Verden, 3. November 2022, Az: 10 Ks 101/22
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2023, Az. 6 StR 26/23 (REWIS RS 2023, 779)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 779
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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