BayObLG München, Entscheidung vom 29.10.2019, Az. 202 ObOWi 1600/19

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Gegenstand

Kommunale Verkehrsüberwachung unter Heranziehung eines privaten Dienstleisters


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 ObOWi 1600/19

29.10.2019

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 29.10.2019, Az. 202 ObOWi 1600/19 (REWIS RS 2019, 2087)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 2087

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