Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.08.2012, Az. 1 BvR 2492/08

1. Senat | REWIS RS 2012, 4118

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: eA-Verfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf 20.000 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) festgesetzt.

Meta

1 BvR 2492/08

01.08.2012

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 17. Februar 2009, Az: 1 BvR 2492/08, Einstweilige Anordnung

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.08.2012, Az. 1 BvR 2492/08 (REWIS RS 2012, 4118)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 4118 BVerfGE 122, 342-374 REWIS RS 2012, 4118


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2492/08

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2492/08, 01.08.2012.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2492/08, 21.03.2012.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2492/08, 02.02.2010.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2492/08, 17.02.2009.


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