Bundespatentgericht, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 26 W (pat) 21/11

26. Senat | REWIS RS 2012, 8190

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "S-Bahn" – Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis


Tenor

hat der 26. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] [X.] sowie des [X.] [X.] und der Richterin Dr. Schnurr

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des [X.] vom 28. Januar 2011 aufgehoben, soweit die Löschung der Wortmarke 399 08 040 „[X.]“ auch für die Waren „Klasse 16: Papier und Pappe (Karton), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Globen und [X.]; Klasse 28: Tennisschläger, Rollschuhe, Schlittschuhe“ angeordnet worden ist. Insoweit wird der Löschungsantrag zurückgewiesen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Meta

26 W (pat) 21/11

14.03.2012

Bundespatentgericht 26. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 26 W (pat) 21/11 (REWIS RS 2012, 8190)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 8190


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. I ZB 34/12

Bundesgerichtshof, I ZB 34/12, 22.05.2014.


Az. 26 W (pat) 21/11

Bundespatentgericht, 26 W (pat) 21/11, 14.03.2012.


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26 W (pat) 185/09 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – "Nagerfloor" – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis


Referenzen
Wird zitiert von

I ZB 34/12

Zitiert

26 W (pat) 26/10

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