17. Zivilsenat | REWIS RS 2021, 13450
Angaben zum Verzugszinssatz als Plichtangabe
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14.07.2021
Oberlandesgericht Frankfurt 17. Zivilsenat
Beschluss
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2021, Az. 17 U 16/21 (REWIS RS 2021, 13450)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 13450
vorgehend LG Frankfurt am Main, 22. Januar 2021, 2-19 O 234/20, Urteil
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