16. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 13053
1. Der Anspruch einer geimpften Person gegen den Hersteller eines Corona-Impfstoffs aus § 84 Abs. 1 AMG setzt voraus, dass der streitgegenständliche Impfstoff entweder ein negatives Nutzen-Risiko-Profil aufweist oder dass die Produkt- oder Gebrauchsinformationen des streitgegenständlichen ...
Diese Entscheidung ist im Bürgerservice Rechtsinformation des Saarlandes verfügbar.
Meta
02.05.2024
Landgericht Saarbrücken 16. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2024, Az. 16 O 119/23 (REWIS RS 2024, 13053)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 13053
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zitatauswertung
16 O 3/23 (Landgericht Saarbrücken)
1. Der Anspruch einer geimpften Person gegen den Hersteller eines Corona-Impfstoffs aus § 84 Abs. …
16 O 68/23 (Landgericht Saarbrücken)
Schadensersatz wegen Impfschadens nach einer Corona-Impfung
T 5 O 184/23 (Landgericht Konstanz)
Der Kläger nimmt die Beklagte, die Herstellerin des Impfstoffs ..., auf Zahlung von Schmerzensgeld und …
Streitwertfestsetzung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtswirksamkeit, substantiierter Sachvortrag, Vorgerichtliche Anwaltskosten, Kostenentscheidung, …
16 O 51/23 (Landgericht Saarbrücken)
Arzneimittelhaftung wegen behaupteten schweren Nebenwirkungen durch zwei Corona-Schutzimpfungen
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.