Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unbegründeten Ablehnungsgesuchs
Das Ablehnungsgesuch gegen [X.] wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1. Das Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers gegen [X.] ist offensichtlich unzulässig.
a) Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. [X.] 11, 1 <3>; BVerfGK 8, 59 <60>).
b) Vorliegend hat der Beschwerdeführer sein Ablehnungsgesuch insbesondere mit der früheren Tätigkeit des Berichterstatters als Ministerpräsident des [X.] sowie dessen Mitwirkung an einer Entscheidung über eine vorherige vom Beschwerdeführer erhobene Wahlprüfungsbeschwerde mit einem ähnlichen Vorbringen wie im vorliegenden Verfahren begründet. Allein aus der früheren amtlichen Tätigkeit eines Richters kann ein Ablehnungsgrund nicht hergeleitet werden (vgl. [X.] 43, 126 <128>). Das Gleiche gilt auch für die Mitwirkung an vorherigen verfassungsgerichtlichen Verfahren zu ähnlichen Fragestellungen (vgl. [X.] 133, 377 <405 f. Rn. 70 f.>). Auch die weiteren vorgetragenen Umstände sind nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
2. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 18. Dezember 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Meta
15.04.2020
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvC
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.04.2020, Az. 2 BvC 30/18 (REWIS RS 2020, 2754)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 2754
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvC 61/19 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
2 BvC 64/19 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Zurückweisung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
2 BvC 32/19 (Bundesverfassungsgericht)
Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats - Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit - …
2 BvC 15/18 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
2 BvC 55/19 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.