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Anordnung der Betreuung
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Anordnung der Betreuung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
19.05.2016
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Traunstein, Entscheidung vom 19.05.2016, Az. 4 T 2962/15 (REWIS RS 2016, 11126)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 11126
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, XII ZB 289/16, 19.10.2016.
LG Traunstein, 4 T 2962/15, 19.05.2016.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Betreuungsanordnung wegen Demenz bei bestehender Vorsorgevollmacht
XII ZB 289/16 (Bundesgerichtshof)
Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht
15 Wx 316/08 (Oberlandesgericht Hamm)
XII ZB 289/16 (Bundesgerichtshof)
XII ZB 442/22 (Bundesgerichtshof)
Bestellung eines Berufsbetreuers: Anhörung der betroffenen Person; Kriterien für Auswahl des Betreuers