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PDF anzeigen [X.]/04
vom 9. November 2004 in dem Rechtsstreit
- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 9. November durch die [X.] Richterin [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: 1. Der Antrag der Kläger auf Beiordnung eines Notanwalts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Ur-teil des 13. Zivilsenats des [X.] vom 17. März 2004 wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe: [X.] Die Kläger haben den Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls auf [X.] weiteren materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch genommen. Das [X.] hat die Klage abgewiesen. Das [X.] hat ihre Berufung zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen wenden sich die Kläger mit der form- und fristgerecht eingelegten Beschwerde. [X.] ihr [X.] das Mandat niedergelegt hat, haben sie die Beiordnung eines Notanwalts sowie Prozeßkostenhilfe beantragt. - 3 - I[X.] Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78 b ZPO setzt voraus, daß die [X.] trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertre-tung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Hier fehlt es bereits an der zuerst genannten Voraussetzung. Die [X.], die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat dem Gericht nachzuweisen, daß sie trotz zumutbarer Anstren-gungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat ([X.], Beschluß vom 27. April 1995 - [X.] - NJW-RR 1995, 1016; vgl. auch Senatsbeschluß vom 25. März 2003 - [X.] ZR 355/02 - VersR 2003, 1555). Dazu haben die Kläger nichts vorgetragen. II[X.] Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wird [X.], weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Müller [X.] [X.]
[X.]
[X.]
Meta
09.11.2004
Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.11.2004, Az. VI ZR 169/04 (REWIS RS 2004, 813)
Papierfundstellen: REWIS RS 2004, 813
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